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Der '''Gerätewagen-Logistik 1''' (GW-L1) ist ein [[Gerätewagen-Logistik|Gerätewagen-Logistikfahrzeug]], der für logistische Aufgaben in der [[Feuerwehr]] eingesetzt wird. Er ist für den Transport von Ausrüstung und Materialien, wie z.B. Löschmittel, Geräten und persönlicher Schutzausrüstung, geeignet. Der GW-L1 muss mindestens 2.000 kg Nutzlast haben und sollte vorzugsweise der Kraftfahrzeug-Massenklasse Leicht (L) nach DIN EN 1846 entsprechen. | Der '''Gerätewagen-Logistik 1''' (GW-L1) ist ein [[Gerätewagen-Logistik|Gerätewagen-Logistikfahrzeug]], der für logistische Aufgaben in der [[Feuerwehr]] eingesetzt wird. Er ist für den Transport von Ausrüstung und Materialien, wie z.B. Löschmittel, Geräten und persönlicher Schutzausrüstung, geeignet. Der GW-L1 muss mindestens 2.000 kg Nutzlast haben und sollte vorzugsweise der Kraftfahrzeug-Massenklasse Leicht (L) nach [[DIN EN 1846]] entsprechen. | ||
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Version vom 21. Juli 2024, 20:27 Uhr
Gerätewagen-Logistik 1
Fahrzeugtypdaten nach Norm
Übergeordneter Fahrzeugtyp
Besatzung
2 / 6
Hauptaufgabe
Zulässige Gesamtmasse
4750 / 7500 Kilogramm
Masseklasse
Besonderheiten
Platz für min. 4x RC
Der Gerätewagen-Logistik 1 (GW-L1) ist ein Gerätewagen-Logistikfahrzeug, der für logistische Aufgaben in der Feuerwehr eingesetzt wird. Er ist für den Transport von Ausrüstung und Materialien, wie z.B. Löschmittel, Geräten und persönlicher Schutzausrüstung, geeignet. Der GW-L1 muss mindestens 2.000 kg Nutzlast haben und sollte vorzugsweise der Kraftfahrzeug-Massenklasse Leicht (L) nach DIN EN 1846 entsprechen.