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Der '''Gerätewagen-Logistik 1''' (GW-L1) ist ein Gerätewagen-Logistikfahrzeug, der für logistische Aufgaben in der Feuerwehr eingesetzt wird. Er ist für den Transport von Ausrüstung und Materialien, wie z.B. Löschmittel, Geräten und persönlicher Schutzausrüstung, geeignet. Der GW-L1 muss mindestens 2.000 kg Nutzlast haben und sollte vorzugsweise der Kraftfahrzeug-Massenklasse Leicht (L) nach DIN EN 1846 entsprechen.<dynamicpagelist>category=Gerätewagen-Logistik 1 </dynamicpagelist> | Der '''Gerätewagen-Logistik 1''' (GW-L1) ist ein [[Gerätewagen-Logistik|Gerätewagen-Logistikfahrzeug]], der für logistische Aufgaben in der [[Feuerwehr]] eingesetzt wird. Er ist für den Transport von Ausrüstung und Materialien, wie z.B. Löschmittel, Geräten und persönlicher Schutzausrüstung, geeignet. Der GW-L1 muss mindestens 2.000 kg Nutzlast haben und sollte vorzugsweise der Kraftfahrzeug-Massenklasse Leicht (L) nach DIN EN 1846 entsprechen.<dynamicpagelist>category=Gerätewagen-Logistik 1 </dynamicpagelist> | ||
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Version vom 26. Juni 2024, 23:21 Uhr
Der Gerätewagen-Logistik 1 (GW-L1) ist ein Gerätewagen-Logistikfahrzeug, der für logistische Aufgaben in der Feuerwehr eingesetzt wird. Er ist für den Transport von Ausrüstung und Materialien, wie z.B. Löschmittel, Geräten und persönlicher Schutzausrüstung, geeignet. Der GW-L1 muss mindestens 2.000 kg Nutzlast haben und sollte vorzugsweise der Kraftfahrzeug-Massenklasse Leicht (L) nach DIN EN 1846 entsprechen.